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Auslandskrankenversicherung 2024 - Für GKV & PKV


Auslandskrankenversicherung vergleichen
Auslandskrankenversicherung
Da die gesetzliche Krankenversicherung bei Reisen außerhalb Deutschlands oft nicht oder nicht komplett zahlt, ist eine spezielle Reise-Krankenversicherung dringend anzuraten. Alleine ein Rücktransport zurück nach Deutschland kostet im Extremfall eine sechsstellige Summe. Auch bei Bergungen, beispielsweise in den Alpen, kann so schnell ein hoher Betrag zusammenkommen. Umso wichtiger ist es daher, dass ein Krankenversicherung-Schutz tatsächlich umfassend ist. Die Auslandskrankenversicherung (auch Reisekrankenversicherung oder auch Auslandsreise-Krankenversicherung bezeichnet) gilt als wichtigste Reiseversicherung für Urlaubsreisen im Ausland. Wer in ein Land reist, welches Mitglied in der Europäischen Union ist, kann im Krankheitsfall teilweise Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Allerdings gibt es bei der Erstattung gewisse Höchstgrenzen, sodass Urlauber unter Umständen mit hohen Eigenkosten rechnen müssen. So liegen die Gesundheitskosten in einigen Ländern weit über den in Deutschland geltenden Abrechnungssätzen, wobei die Differenz immer vom Versicherten selbst getragen werden muss. Dies gilt insbesondere bei Reisen ins außereuropäische Ausland, bei denen im Krankheitsfall oftmals die gesamten Kosten selbst getragen werden müssen. Oftmals kommt es schon aufgrund des vor Ort herrschenden Klimas oder der ungewohnten Ernährung zu gesundheitlichen Problemen. Muss in einem solchen Fall ein Arzt aufgesucht werden, bleiben die Kosten ohne eine geeignete und leistungsstarke Auslandskrankenversicherung komplett beim Urlauber hängen. So kann bereits eine Magen-Darm-Erkrankung zu hohen finanziellen Aufwendungen führen.

Leistungen einer Auslandskrankenversicherung

Wer sich vor Reiseantritt für den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung entscheidet, ist im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls zumindest, was das Finanzielle betrifft auf der sicheren Seite. Die Auslands-Krankenversicherung übernimmt in diesem Fall die kompletten Kosten für eine ambulante Behandlung oder einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus. Dazu werden auch die Aufwendungen für erforderliche Medikamente oder Heil- und Verbandmittel übernommen. Da sich die Leistungen der einzelnen Tarife unterscheiden können, sollten Urlauber vor dem Abschluss einen genauen Vergleich durchführen. Wer eine Auslandskrankenversicherung abschließt, gilt beim Arzt quasi als Privatpatient. Dieser erstellt für die durchgeführte Behandlung eine Rechnung, die zunächst vom Reisenden beglichen werden muss. Nach der Rückkehr kann diese dann bei der Auslandskrankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Dies kann insbesondere bei einem kostenintensiven Krankenhausaufenthalt zum Problem werden, da viele Ärzte und Krankenhäuser auf eine Zahlung per Vorkasse bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Auslandskrankenversicherung im Notfall Tag und Nacht zu erreichen ist. Zudem sollte in den Vertragsbedingungen der Auslandskrankenversicherung vermerkt sein, dass der Versicherer gegenüber dem behandelnden Krankenhaus eine Kostenübernahmebescheinigung abgibt. In diesem Fall sind Reisende von einer Vorauszahlung befreit.

Auslandskrankenversicherung - Die wichtigste Reiseversicherung

Reisekrankenversicherung Vergleich
Reisekrankenversicherung
Insbesondere für Reisen in die USA, Kanada oder Australien ist es wichtig, dass der erforderliche Einsatz eines Rettungs-Hubschraubers durch die Auslands-Krankenversicherung abgedeckt ist. Damit die Kontaktdaten der Auslands-Krankenversicherung immer griffbereit sind, sollten diese nach Möglichkeit auf dem Mobiltelefon gespeichert und auf einem Zettel notiert und immer mit sich geführt werden. So kann der Leistungsträger (also das Krankenhaus oder der Arzt) direkt mit der Auslands-Krankenversicherung Kontakt aufnehmen, falls der Versicherungsnehmer hierzu nicht in der Lage ist. Wer für eine bestimmte Reise eine Einzelversicherung abschließt, sollte bedenken, dass sich der Urlaub aus unvorhergesehenen Gründen verlängern kann. Deshalb ist ratsam den Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung für ein paar Tage oder Wochen mehr abzuschließen.

Auslandskrankenversicherung nicht nur für GKV Versicherte - auch für PKV Versicherte

Viele Urlauber fragen sich, ob eine Auslandskrankenversicherung nur für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV - Gesetzliche Krankenversicherung) notwendig ist, oder ob sie auch für PKV Versicherte (PKV - Private Krankenversicherung) erforderlich. Aufgrund des eingeschränkten Versicherungsschutzes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine solche Auslandskrankenversicherung bei Auslandsreisen grundsätzlich zu empfehlen. Aber auch für Personen in der PKV (Private Krankenversicherung) ist der Abschluss einer separaten Auslandskrankenversicherung aus mehreren Gründen sehr zu empfehlen.

Auslandskrankenversicherung nicht bei Reiseabschluss buchen

Reiseversicherungen müssen nicht direkt bei der Online Buchung des Urlaubs mit abgeschlossen werden. Viele Portale bieten den Auslandskrankenversicherung-Vertrag direkt im Rahmen der Urlaubsbuchung an und bieten dies mit nur einem Klick an, jedoch sollte die Auslandskrankenversicherung idealerweise separat beantragt werden - wie auch andere Reiseversicherungen. Denn es gibt - wie immer im Versicherungsbereich - viele unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichen Preisen und Leistungen. Die meisten Portale bieten bei der Urlaubsbuchung nur 1 Anbieter an, zumeist denjenigen, welcher dem Portal die höchste Provision auszahlt.

Wenn Sie allerdings das beste Preis- / Leistungsverhältnis für Ihre Auslandskrankenversicherung haben möchten, dann sollten Sie diesen Vertrag über einen neutralen und objektiven Vergleichsrechner abschließen, bspw. den nebenstehenden Rechner oder einen alternativen Vergleich aus unseren Vergleichsrechnern:

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Diese Seite zur Reiseversicherung wurde zuletzt aktualisiert am: 04.03.2024