Reiseversicherungen 24 Tarife vergleichenZum Rechner
Anbieterprofil

Münchener Verein: Auslandsreise-Krankenversicherung im Tarif 501

Der Münchener Verein führt seine Auslandsreise-Krankenversicherung unter der internen Tarifnummer 501 für den Einzelschutz. Versichert sind die ersten 70 Tage jedes Auslandsaufenthalts, und zwar für beliebig viele Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres. Risikoträger ist die Münchener Verein Krankenversicherung a. G. mit Direktion in der Pettenkoferstraße in München, eingetragen im Handelsregister München.

Zwei Eigenheiten prägen diesen Tarif. Erstens die Vertragsform: Es gibt ihn ausschließlich als Jahresvertrag, der sich um jeweils zwölf Monate verlängert, bis er mit Monatsfrist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird. Eine Police für genau eine gebuchte Reise bietet dieses Haus in dieser Sparte nicht an. Zweitens die Zugangsschwelle: Der Tarif kennt keine Gesundheitsprüfung und keine Höchstaufnahmegrenze, staffelt den Beitrag aber nach Alter in zwei Stufen ab dem vollendeten 65. und ab dem vollendeten 75. Lebensjahr.

Anbieter und Tarife

70 Reisetage im Tarif 501: die längste Spanne im Vergleichsfeld

Der Tarif 501 versichert 70 Reisetage je Auslandsreise und schließt den Rücktransport ein. Der angegebene Beitrag gilt zum 18.09.2026 und ändert sich mit Alter und Personenkreis.

Anbieter, Tarif, Konditionen und Beitrag nach Angaben des jeweiligen Versicherers
Anbieter Tarif Konditionen Beitrag Abschluss
Anbieter Münchener Verein Tarif ReisekrankenVersicherung, Tarif 501 und 502 Münchener Verein im Porträt Konditionen Reisedauer bis 70 Tage Rücktransport, wenn medizinisch sinnvoll Beitrag 15,90 € Stand 18.09.2026 Abschluss Zum Tarif – Münchener Verein, ReisekrankenVersicherung, Tarif 501 und 502 (Öffnet in neuem Fenster)

Die Werte gelten zum 18.09.2026 und bewegen sich mit dem Alter der ältesten versicherten Person, dem Personenkreis und der Reisedauer. Verbindlich ist die Angabe des Versicherers beim Abschluss.

Warum der Münchener Verein keinen Aktionären gehört

Die Muttergesellschaft der Gruppe ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, abgekürzt a. G. Das ist keine Formalie: Ein solcher Verein hat keine Aktionäre, sondern Mitglieder, und diese Mitglieder sind zugleich die Versicherten. Überschüsse fließen nicht an externe Kapitalgeber ab, sondern verbleiben im Verein. Der Münchener Verein beschreibt sich entsprechend als unabhängig von Aktionären, Investoren und Kapitalgebern.

Die Gruppe besteht aus drei Gesellschaften mit unterschiedlichem Alter: der Krankenversicherung a. G. von 1922, der Lebensversicherung AG von 1927 und der Allgemeinen Versicherungs-AG von 1956. Gegründet wurde das Haus als Versicherungsanstalt des Bayerischen Gewerbebundes für Handwerker und Gewerbetreibende – eine Ausrichtung, die bis heute die Vertriebsstruktur prägt. Seit Mai 2023 sitzt das Unternehmen im Neubau „das max" in der Münchener Ludwigsvorstadt.

Für Reisende ist die Rechtsform vor allem ein Stabilitätsargument. Ein Verein auf Gegenseitigkeit steht nicht unter Quartalsdruck eines Kapitalmarkts und kann Rücklagen langfristiger führen. Ein Nachteil derselben Konstruktion: Es gibt keine externe Kapitalerhöhung als Notventil, weshalb solche Häuser ihre Solvenzquoten traditionell hoch halten.

Welche Behandlungen der Tarif 501 des Münchener Verein ausschließt

Ein Reisetarif wird nicht an dem gemessen, was er aufzählt, sondern an dem, was er weglässt. Beim Münchener Verein ist der auffälligste Ausschluss die psychiatrische, psychotherapeutische und psychoanalytische Behandlung. Wer im Ausland eine akute psychische Krise erleidet, erhält aus diesem Tarif keine Leistung für die entsprechende Behandlung. Das ist bei Reisetarifen verbreitet, aber längst nicht selbstverständlich.

Weitere Grenzen ergeben sich aus der Logik des Reiseschutzes. Behandlungen, die schon vor der Abreise feststanden und planmäßig anstehen, sind nicht versichert; verschlechtert sich ein vorbestehendes Leiden während der Reise unerwartet, greift der Schutz dagegen. Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsmaßnahmen sind ausgenommen, ebenso Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen sowie Reisen, deren Zweck die Behandlung selbst ist. Such-, Bergungs- und Rettungskosten sind der Höhe nach begrenzt: Die Bedingungen von Mai 2025 erstatten sie bis zu einem Betrag von 10.000 Euro – doppelt so viel wie die Vorgängerfassung, aber nur die Hälfte dessen, was ERGO im Tarif RD zusagt. Ebenfalls außen vor bleibt das Inland: Versichert sind ausschließlich vorübergehende Auslandsreisen, eine Bergung in den deutschen Alpen fällt nicht darunter.

Positiv fällt eine Formulierung auf, die viele Häuser enger fassen: Der Rücktransport nach Deutschland ist nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit vorgesehen, sondern bereits dann, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Was hinter diesem Unterschied steckt und warum er im Ernstfall über mehrere tausend Euro entscheidet, steht unter medizinisch sinnvoll statt medizinisch notwendig. Wie bestehende Erkrankungen sich auf den Schutz auswirken, behandelt Vorerkrankungen auf Reisen.

Wie der Münchener Verein wirtschaftlich dasteht

Die Gruppe hat 2025 Beitragseinnahmen von 922,9 Millionen Euro erzielt, ein Plus von 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf die Krankenversicherung entfielen davon 699,7 Millionen Euro. Die Kapitalanlagen lagen bei 7,92 Milliarden Euro, das Eigenkapital bei 382,5 Millionen Euro. In der Krankenzusatzversicherung waren zum Jahresende 590.619 Personen versichert.

Die aussagekräftigste Einzelzahl ist die aufsichtsrechtliche Bedeckungsquote der Krankenversicherung a. G.: Sie lag für 2025 bei 1.130 Prozent. Diese Quote gibt an, wie viel Eigenmittel gemessen an der geforderten Mindestausstattung vorhanden sind; verlangt werden 100 Prozent. Ein elffacher Wert bedeutet, dass die Gesellschaft ihre Verpflichtungen auch unter deutlich ungünstigen Annahmen bedienen könnte.

Für eine Reiseversicherung mit zweistelligem Jahresbeitrag ist das zugegebenermaßen ein grobes Instrument – kein Haus dieser Größenordnung scheitert an einem Rücktransport. Relevanter wird die Zahl, wenn Sie beim selben Versicherer später über eine Zusatz- oder Pflegeversicherung nachdenken, also über einen Vertrag mit Jahrzehnten Laufzeit.

Von Care 2 Go zum Tarif 501: die Tarifgeschichte des Münchener Verein

Der heutige Tarif 501 hat einen Vorgänger. Die frühere Tarifgeneration lief unter dem Produktnamen Care 2 Go mit den Tarifnummern 500 und 505; dieser Name wird nicht mehr verwendet. Wer einen Altvertrag aus jener Zeit besitzt, sollte den Bedingungsstand prüfen, statt anzunehmen, dass er die heutigen Konditionen hat.

Der Unterschied ist erheblich. Die Vorgängergeneration erstattete weder Hilfsmittel wie Krücken noch provisorischen Zahnersatz und deckelte die Überführung im Todesfall auf einen vergleichsweise niedrigen Betrag. Die aktuellen Bedingungen von Mai 2025 führen Hilfsmittel und provisorischen Zahnersatz ausdrücklich als erstattungsfähig und kennen diese Deckelung nicht mehr. Der Ausschluss psychischer Behandlungen ist dagegen beibehalten worden.

Unverändert geblieben ist die Systematik des Beitrags, nicht aber seine Höhe: Die Beitragsstaffel dieses Tarifs ist seit 2022 spürbar angehoben worden. Deshalb ist jede Beitragsangabe zu diesem Tarif – auch die in unserer Tabelle – ausdrücklich eine Momentaufnahme zum genannten Stichtag und keine Zusage. Zum 18.09.2026 nennt das Bedingungswerk im Einzelschutz 15,90 Euro bis zum Lebensalter 64, danach 46,80 Euro und ab dem vollendeten 75. Lebensjahr 83,30 Euro je Versicherungsjahr. Der Familienschutz unter der Nummer 502 steht in denselben Stufen bei 34,80, 102,50 und 182,40 Euro und richtet sich nach der ältesten versicherten Person. Einen eigenen Paartarif gibt es nicht: Ein Paar wird über den Familienschutz versichert, in dem laut Bedingungen der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner eingeschlossen ist – Kinder sind dafür keine Voraussetzung.

Die Sparte selbst ordnen wir unter Auslandskrankenversicherung im Vergleich ein. Was die gesetzliche Kasse im Ausland ohnehin trägt und wo die Lücke beginnt, steht unter Leistungen der gesetzlichen Kasse im Ausland; für Reisen jenseits der Tagesgrenze siehe Langzeitreisen absichern. Alle weiteren Häuser stehen in der Übersicht der Versicherer.

Häufige Fragen zum Tarif 501 des Münchener Verein

Kann ich den Tarif 501 für eine einzelne Reise abschließen?

Nein. Der Tarif 501 ist als Jahresvertrag angelegt, der sich um jeweils ein Versicherungsjahr verlängert, solange niemand kündigt. Eine Police für genau eine gebuchte Reise sieht dieser Tarif nicht vor.

Zahlt der Münchener Verein auch im eigenen Wohnsitzland?

Nein. Versichert sind vorübergehende Auslandsreisen. In dem Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, besteht kein Schutz. Voraussetzung für den Vertrag ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland.

Gibt es beim Münchener Verein eine Altersgrenze für den Reiseschutz?

Eine Höchstaufnahmegrenze nennt der Tarif nicht, und eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Der Beitrag ist allerdings nach Alter gestaffelt und steigt in zwei Stufen, erstmals nach Vollendung des 65. und erneut nach Vollendung des 75. Lebensjahres.

Stand der Angaben: 18.09.2026.

Beiträge vergleichenkostenfrei & unverbindlich
Zum Rechner