Mietwagen Versicherung – Mallorca-Police 2026 – Wichtig beim Mietwagen Verleih im Ausland
Stand der Angaben: 18.09.2026. Die genannten Deckungssummen sind gesetzliche Mindestwerte und Marktspannen.
Die Mietwagen Versicherung (auch Mallorca-Police oder Mallorca-Deckung genannt) ist eine Ergänzung der Kfz-Versicherung, die für Mietwagen im europäischen Ausland gedacht ist. Sie wurde eingeführt, weil die Deckungssumme ausländischer Kfz-Versicherungen sehr oft deutlich unterhalb des deutschen Standards liegt. Die Folge, die daraus entsteht: Wer im Ausland einen Unfall mit großen Sach- oder Personenschäden verursacht, muss die Differenz zwischen der Deckungssumme und der Schadenssumme selbst zahlen. Die Mallorca-Police soll dieses Risiko verhindern.
Woher aber kommt der Name Mallorca-Police: Da Mallorca als das typische Urlaubsziel der Deutschen gilt und damit entsprechend das typische Urlaubsland darstellt, in welchem deutsche Touristen gerne einen Mietwagen leihen, ist in Anlehnung daran die Bezeichnung „Mallorca-Police“ entstanden. Offiziell heißt dieser Zusatz der Versicherung „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Da der Spitzname Mallorca-Police jedoch wesentlich eingängiger ist, hat er sich sogar bei den Versicherungen in den Vertragsbedingungen (AVB, Allgemeine Versicherungsbedingungen) durchgesetzt.
Die Bezeichnung Mallorca Police kann allerdings auch verwirrend sein, denn diese KFZ-Zusatzversicherung gilt nicht ausschließlich nur auf der spanischen Insel Mallorca, sondern im gesamten europäischen Ausland. Sobald sich deutsche Touristen irgendwo auf dem Kontinent einen Mietwagen leihen, ist der Abschluss der Mallorca-Police empfehlenswert. Für weltweite Reisen gibt es die sog. Traveller Police.
Leistungen der Mietwagen Versicherung / Mallorca Police: welche Deckungssummen gelten?
In Deutschland sind für die Kfz-Haftpflichtversicherung sog. Mindestdeckungssummen festgelegt, die bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,3 Millionen Euro für Sachschäden liegen. Fast alle deutschen Versicherungen allerdings liegen mit ihren Mindeststandards deutlich darüber. So liegt die erweiterte Deckungssumme je nach Anbieter in der Regel zwischen 50 Millionen und 100 Millionen Euro. Für Autofahrer, die in Deutschland einen Unfall verursachen, bedeutet das, dass sie so gut wie immer davon ausgehen können, dass ihre KFZ-Versicherung die verursachten Schäden und die finanziellen Folgen des Unfalls in vollem Umfang trägt.
Anders sieht das aber im europäischen Ausland aus: Hier liegen die Schadensummen deutlich niedriger, so dass es sehr riskant sein kann, sich als Urlauber allein auf die Kfz-Versicherung des Mietwagen-Verleihs zu verlassen. Denn diese ausländische KFZ-Versicherung zahlt unter Umständen nicht über die jeweils gültige gesetzliche Mindestdeckungssumme hinaus. Diese Beträge können besonders bei Personenschäden deutlich überschritten werden, wenn also andere Menschen zu Schaden kommen und dauerhaft auf Behandlungen und Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Im schlimmsten Fall droht dem Unfallverursacher dann der finanzielle Ruin. Innerhalb der Europäischen Union hat sich die Lage seit Ende 2023 allerdings entspannt: Seither gilt EU-weit eine einheitliche Mindestdeckung von 6,45 Millionen Euro für Personenschäden und 1,3 Millionen Euro für Sachschäden. Richtig gefährlich wird es deshalb heute vor allem dort, wo diese EU-Vorgabe nicht greift – etwa in der Türkei.
Beispiel: Mietwagen in der Türkei – wie groß die Deckungslücke wirklich ist
Die Türkei ist eines der beliebtesten Länder für deutsche Touristen. Auch hier aber ist es für Deutsche, die einen Mietwagen ausleihen, sehr gefährlich, sich auf die in der Türkei geltenden Standards zu verlassen. Denn während in Deutschland im Falle eines Unfalls Personenschäden bis zu 7,5 Millionen EUR übernommen werden, liegt dieser Betrag in der Türkei gerade mal bei rund 320.000 EUR je Unfall – und je geschädigter Person sogar nur bei rund 64.000 EUR. Dieser Betrag reicht allerdings in vielen Fällen bei weitem nicht aus und deckt manchmal nicht einmal die Behandlungskosten und Krankenhauskosten des Unfallopfers, geschweige denn die Kosten im Falle einer dauernden Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung.
Auch die Summen für Sachschäden sind in der Türkei viel zu niedrig angesetzt: Während in Deutschland nach einem Unfall Sachschäden bis zu 1,3 Millionen EUR von der KFZ-Versicherung übernommen werden, übernimmt die Versicherung in der Türkei lediglich bis zu rund 14.000 EUR. Wenn also ein deutscher Tourist einen Mietwagen in der Türkei leiht und damit einen Unfall verursacht, bei welchem mehrere Fahrzeuge beschädigt werden, bleibt er auf einem hohen 5- oder gar 6-stelligen Betrag sitzen.
| Schadenart | Deutschland | Türkei |
|---|---|---|
| Personenschäden | 7,5 Millionen EUR | rund 320.000 EUR je Unfall je geschädigter Person rund 64.000 EUR |
| Sachschäden | 1,3 Millionen EUR | rund 14.000 EUR |
| EU-weite Mindestdeckung seit Ende 2023 | 6,45 Millionen EUR Personen-, 1,3 Millionen EUR Sachschäden | gilt nicht |
| Erweiterte Deckung deutscher Tarife | 50 bis 100 Millionen EUR | nicht vorgesehen |
Gesetzliche Mindestdeckungssummen und Marktspannen deutscher Kfz-Tarife, Stand 18.09.2026.
Mietwagen Versicherung / Mallorca Police abschließen: über den Kfz-Tarif oder als Zusatz
Die Zusatzversicherung für Mietwagen kann im Rahmen der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung für das eigene Auto abgeschlossen werden. In manchen KFZ-Tarifen ist diese Klausel automatisch enthalten, in anderen muss sie explizit hinzugewählt werden. Falls Sie eine Reise ins Ausland planen und nicht sicher sind, ob Sie bereits über eine Mallorca-Police verfügen, schauen Sie in die Bedingungen Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sollten Sie keine Mietwagen Versicherung haben, haben Sie 2 Möglichkeiten: 1. Die meisten Versicherer bieten die Mietwagen Zusatzversicherung grundsätzlich an, Sie können diese daher zusätzlich zu Ihrer bestehenden KFZ-Versicherung abschließen. Die Mallorca-Police kostet zusätzlich zu der KFZ-Haftpflichtversicherung in der Regel nur 8 bis 15 Euro extra im Jahr. 2. Oftmals macht es aber auch Sinn, einen neuen KFZ-Versicherung-Tarif abzuschließen, denn viele Tarife beinhalten die Mallorca Deckung ohne Zusatzkosten. Hier empfiehlt sich immer ein KFZ-Versicherung-Vergleich.
Welche Schäden die Mallorca-Police nicht ersetzt
Die Mallorca-Police hebt ausschließlich die Haftpflichtdeckung an. Sie zahlt also für Schäden an anderen Menschen und fremden Sachen, sobald die ausländische Police an ihre Grenze stößt. Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst, die Selbstbeteiligung aus dem Mietvertrag und Kosten für Diebstahl oder Reifen bleiben davon unberührt. Dafür sind andere Bausteine zuständig.
- Schäden am Mietwagen: Sie gehören zur Kaskostrecke des Mietvertrags, nicht zur Haftpflichtdeckung.
- Selbstbeteiligung des Vermieters: Der im Mietvertrag vereinbarte Eigenanteil bleibt bestehen.
- Mietwagen außerhalb Europas: Dafür ist die Traveller Police vorgesehen.
- Behandlungskosten der eigenen Insassen: Sie laufen über den Krankenversicherungsschutz auf Reisen.
Wie sich Selbstbeteiligung, Vollkasko und Kautionsfragen beim Mietwagen im Urlaub sortieren lassen, steht ausführlich unter Mietwagen im Ausland richtig absichern. Für die eigenen Insassen greift der Schutz, den die Seite zur medizinischen Versorgung auf Auslandsreisen beschreibt.
Welche Versicherer erreichen Sie über unseren Vergleich, wenn ein Mietwagen dazukommt?
Wichtig zur Einordnung: Die Mallorca-Police ist ein Zusatz zur Kfz-Haftpflicht und wird nicht über den Reiseversicherungs-Rechner abgeschlossen. Die Tabelle listet die Reiseversicherer, die dieses Portal führt – sinnvoll für den Schutz der Insassen während derselben Reise. Für die Mietwagendeckung selbst prüfen Sie Ihren Kfz-Vertrag oder lassen ihn von uns prüfen.
| Anbieter | Tarif | Konditionen | Beitrag | Abschluss |
|---|---|---|---|---|
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Anbieter
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Tarif Auslandskrankenversicherung Europ Assistance im Porträt | Konditionen Reisedauer bis 60 Tage Rücktransport, wenn medizinisch sinnvoll | Beitrag ab 47,00 € Stand 18.09.2026 | Abschluss Zum Tarif – Europ Assistance, Auslandskrankenversicherung (Öffnet in neuem Fenster) |
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Anbieter
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Tarif Reiserücktrittsversicherung, Jahresschutz Europ Assistance im Porträt | Konditionen Reisedauer bis 60 Tage Rücktransport, wenn medizinisch sinnvoll | Beitrag ab 41,00 € Stand 18.09.2026 | Abschluss Zum Tarif – Europ Assistance, Reiserücktrittsversicherung, Jahresschutz (Öffnet in neuem Fenster) |
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Anbieter
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Tarif Premium Reiseversicherung Europ Assistance im Porträt | Konditionen Reisedauer bis 60 Tage Rücktransport, wenn medizinisch sinnvoll | Beitrag ab 93,00 € Stand 18.09.2026 | Abschluss Zum Tarif – Europ Assistance, Premium Reiseversicherung (Öffnet in neuem Fenster) |
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Anbieter
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Tarif ReisekrankenVersicherung, Tarif 501 und 502 Münchener Verein im Porträt | Konditionen Reisedauer bis 70 Tage Rücktransport, wenn medizinisch sinnvoll | Beitrag 15,90 € Stand 18.09.2026 | Abschluss Zum Tarif – Münchener Verein, ReisekrankenVersicherung, Tarif 501 und 502 (Öffnet in neuem Fenster) |
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Anbieter
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Tarif MAXCARE AuslandGesund Single MAXCARE im Porträt | Konditionen Reisedauer bis 70 Tage Rücktransport, wenn medizinisch sinnvoll | Beitrag 15,90 € Stand 18.09.2026 | Abschluss Zum Tarif – MAXCARE, MAXCARE AuslandGesund Single (Öffnet in neuem Fenster) |
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Anbieter
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Tarif Reise-Krankenschutz Tarif RD und FamilyMed RDN ERGO im Porträt | Konditionen Reisedauer bis 70 Tage Rücktransport, wenn medizinisch sinnvoll | Beitrag 24,80 € Stand 18.09.2026 | Abschluss Zum Tarif – ERGO, Reise-Krankenschutz Tarif RD und FamilyMed RDN (Öffnet in neuem Fenster) |
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Anbieter
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Tarif DFV-AuslandsreiseSchutz Deutsche Familienversicherung im Porträt | Konditionen Reisedauer bis 60 Tage Rücktransport, wenn medizinisch sinnvoll | Beitrag ab 20,00 € Stand 18.09.2026 | Abschluss Zum Tarif – Deutsche Familienversicherung, DFV-AuslandsreiseSchutz (Öffnet in neuem Fenster) |
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Anbieter
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Tarif Auslandskrankenversicherung, Jahrespolice American Express® Versicherungen im Porträt | Konditionen Reisedauer bis 60 Tage Rücktransport enthalten | Beitrag ab 21,56 € Stand 18.09.2026 | Abschluss Zum Tarif – American Express® Versicherungen, Auslandskrankenversicherung, Jahrespolice (Öffnet in neuem Fenster) |
Grundlage der Tabelle ist der 18.09.2026. Wie hoch der Beitrag ausfällt, entscheiden Alter, Personenkreis und Reisedauer. Was Sie tatsächlich zahlen, steht erst im Antrag fest.
Häufige Fragen zur Mallorca-Police und zum Mietwagen im Urlaub
Fünf Fragen zu Geltungsbereich, Beitrag und Abgrenzung – für alle, die im Urlaub einen Wagen mieten wollen.
Gilt die Mallorca-Police wirklich nur auf Mallorca?
Nein. Der Name geht auf das beliebteste Mietwagenziel der Deutschen zurück, der Schutz gilt aber im gesamten europäischen Ausland. Offiziell heißt der Zusatz Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge. Für Mietwagen außerhalb Europas gibt es eine eigene Variante.
Was kostet die Mallorca-Police zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht?
Wird sie einzeln hinzugebucht, liegt der Aufschlag in der Regel bei 8 bis 15 Euro im Jahr. Viele neuere Kfz-Tarife enthalten die Deckung bereits ohne Zusatzkosten. Ein Tarifwechsel kann deshalb günstiger sein als die separate Zubuchung zum bestehenden Vertrag.
Woran erkenne ich, ob meine Kfz-Versicherung die Mallorca-Deckung enthält?
An den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des eigenen Kfz-Haftpflichtvertrags. Dort steht die Klausel entweder unter dem Stichwort Mallorca-Police oder unter der offiziellen Bezeichnung für den Gebrauch fremder Fahrzeuge. In manchen Tarifen ist sie automatisch enthalten, in anderen muss sie ausdrücklich hinzugewählt werden.
Brauche ich den Schutz auch für einen Mietwagen außerhalb Europas?
Dann reicht die Mallorca-Police nicht. Sie ist auf das europäische Ausland zugeschnitten. Für Fernreiseziele wird die sogenannte Traveller Police angeboten, die denselben Zweck außerhalb Europas erfüllt. Wer in den USA, Kanada oder Asien einen Wagen mietet, sollte danach ausdrücklich fragen.
Ersetzt die Mallorca-Police die Vollkasko des Mietwagens?
Nein. Der Zusatz betrifft ausschließlich die Haftpflicht, also Schäden an anderen Personen und fremden Sachen. Schäden am Mietwagen selbst und die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung des Mietvertrags bleiben davon unberührt und werden über andere Bausteine geregelt.